Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Ein formal und inhaltlich ordnungsgemäßes Arbeitszeugnis ist nach wie vor notwendiger Bestandteil der Bewerbungsunterlagen. Hinter der sog. Zeugnissprache aus wohlwollenden Formulierungen verbergen sich Einzelnoten und Gesamtnoten. Üblicherweise werden Berichtigungen freiwillig erfolgen, um ein Zeugnisberichtigungsverfahren zu vermeiden.

Manchmal kommt es auf einzelne Wörter an. Selbst Auslassungen können eine Bewertung bedeuten. Der Zeugnisberichtigungsanspruch kann ggf. auch gerichtlich durchgesetzt werden.